Die Mitteilung des Krisenstabes des Bistums Essen von gestern, dem 01.11.2020, gebe ich im Folgenden ungekürzt weiter. Ich fasse die für uns besonders relevanten Themen hier kurz zusammen:
Die aktuelle Mitteilung des Krisenstabes des Bistums Essen vom 03.11.2020, gebe ich im Folgenden ungekürzt weiter. Ergänzend zu den bisherigen Regelungen sind diese Vorgaben unbedingt einzuhalten.
Alle zulässigen Maßnahmen müssen bestimmte Vorgaben zu Gruppengrößen einhalten und zu den AHA-+L-Regelungen, die weitestgehend den bereits bekannten Regelungen entsprechen!
Gottesdienste
Für die Gottesdienste bleibt es bei den Maßgaben vom 21.04.2020 und den zusätzlich für das Bistum Essen aufgestellten und bekannt gemachten Regelungen.
Versammlungen zur Religionsausübung, die nicht unter Begriff „Gottesdienst“ fallen
- Klargestellt ist, dass unter diese Begrifflichkeit beispielsweise katechetische Angebote, Glaubens- und Seelsorgetreffen mit mehreren Personen gehören.
Anders als teilweise in der Presse dargestellt, kann daher auch im November die Kommunion- und Firmvorbereitung unter Beachtung der entsprechenden Regelungen (s. nachfolgend) stattfinden!
- Alternative Formen der Begegnung (z. B. digital) sind zu prüfen.
- Die üblichen Abstands- und Hygieneregelungen werden beachtet, die Rückverfolgbarkeit gesichert.
- Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 und mehr tragen die Teilnehmenden eine Mund-Nase-Bedeckung auch bei seelsorglichen Zusammenkünften
- Eine Teilnehmendenzahl von 20 Personen wird nicht überschritten.
- Es wird immer – auch während der Treffen – für eine gründliche Lüftung Sorge getragen.
Jugendarbeit (Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendgruppen,…)
- Auch im November sind z. B. zulässig: Angebote der sog. Offenen Kinder- und Jugendarbeit (incl. z. B. mobiler Angebote), Angebote und Einrichtungen der Jugendverbände (insbes. die in Jugendgruppen in den Pfarreien), Tagesangebote von Jugendbildungsstätten sowie weitere vergleichbare Angebote der außerschulischen Bildungsarbeit.
- Die maximale Gruppengröße umfasst 10 Personen pro Gruppe und Raum.
- Ansonsten gelten die üblichen Regelungen:
- Ein Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten.
- Der Mindestabstand darf nur für fest zugeteilte Sitzplätze und nur unterschritten werden, wenn die Raumgröße eine andere Anordnung nicht zulässt.
- Die Rückverfolgbarkeit ist zu sichern; bei Unterschreiten des Mindestabstands an festen Sitzplätzen ist die besondere Rückverfolgbarkeit zu sichern.
- Eine Mund-Nase-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen sowie auf Spielplätzen zu tragen
- die üblichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten.
- Auch in geschlossenen Räumen ist durchgehend für eine gute Durchlüftung zu sorgen.
Ein zusätzlicher, wichtiger Hinweis:
Unser Pfarrbüro ist weiterhin für alle Dienstleistungen – allerdings nur nach vorheriger Absprache – erreichbar!!
Pfarramt St. Hippolytus
Tel. 0209/55522
Fax 0209/55591
E-Mail pfarramt@hippolytus.de
i.A.
Berthold Hiegemann für den Krisenstab der Pfarrei St. Hippolytus
Stand: 06.11.2020