Mitteilung des Bistums Essen:
Sie und Ihr habt sicherlich in den vergangenen Tagen die Diskussionen in den Medien über weitere Verbote und Lockerungen angesichts der Corona-Pandemie verfolgt.
Am 15. März 2020 war für unser Bistum das Verbot öffentlicher Gottesdienste bis einschl. 19. April 2020 ausgesprochen worden. Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten am vergangenen Mittwoch sowie einer Verlautbarung des Landes NRW vom 16. April 2020 wird das Verbot öffentlicher Gottesdienste bis zum 1. Mai 2020 in unserem Bistum verlängert.
In der Verordnung des Landes NRW zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16. April 2020 heißt es unter§ 11:
(4) Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.
(5) Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.
Am 30. April 2020 wird bei der nächsten Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten das Thema „Öffentliche Gottesdienste“ wieder beraten. Für diese Beratungen werden derzeit Vorschläge von Seiten der Kirchen erarbeitet, unter welchen Regeln und Sicherheitsvorschriften wieder ab Mai öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können.
Rechtzeitig werden wir diese vereinbarten Regeln Ihnen und Euch mitteilen.