In der Präambel unsere ISK (Institutionelles Schutzkonzept) steht: “Prävention im Bistum Essen ist auch Prävention in der Pfarrei St. Hippolytus. Wir wollen verstärkt unser Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt richten. Wir wollen nicht wegsehen, denn dies kann schon ein aktiver Schutz gegen sexualisierte Gewalt bedeuten. Wir verurteilen jeden sexuellen Mißbrauch als Anwendung von Gewalt und Mißbrauch von Macht. Sexueller Mißbrauch ist eine Straftat und ein schweres Verbrechen an der Würde und Integrität des Menschen. Er bewirkt großes Leid bei den Opfern und und ihren Angehörigen.
Gemäß der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sowie den gleichzeitig dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 01. Mai 2014, fertigt auch die Pfarrei St. Hippolytus, Gelsenkirchen, ein institutionelles Schutzkonzept an. In diesem ist aufgeführt, wie der Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu erfolgen hat.
Damit folgen wir allerdings nicht nur der genannten Vorgabe. Vielmehr sehen wir im Institutionellen Schutzkonzept ein geeignetes Instrument, den Lern- und Lebensraum von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in unserer Pfarrei sicherer zu gestalten. Wir wollen dadurch das gelebte Miteinander in unserer Pfarrei transparenter machen und durch eine nachvollziehbare Dokumentation zu einem achtsameren Umgang,mit- und untereinander beitragen.
Wir dulden in unserem Gemeindeleben keine physische und psyschiche Gewalt. Dabei soll uns das Schutzkonzept als Rahmen dienen. Es soll uns helfen, unsere Bemühungen der Prävention von sexualisierter Gewalt steuerbar und evaluierbar macht. So schulen wir alle Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen in unserer Pfarrei zusammenarbeiten. Wer direkten Kontakt mit Kindern und Jugentlichen hat, muss eine sechsstündige Schulung durchlaufen, die Basis – Plus- Schulung. Zu ihnen gehören Menschen, die einen direkten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben und ggf. auch auf Übernachtungen fahren wie z.B. die Katecheten in der EK- und Firmvorbereitung. Alle die nur einen sporadischen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, wie z.B. Sekretärinnen, Hausmeister, Kommunionhelfer, um nur einige zu nennen, dürfen eine dreistündige Basisschulung durchlaufen, in der sie ausreichen über das ISK der Pfarrei informiert werden. Alle Mitarbeitenden müssen ein erweitertes Führungszeugnis beibringen. Das Pastoralteam muss eine 12stündige Schulung durchlaufen.
In der Schulung lernen die Teilnehmenden auch den Beschwerdeweg kennen und an wen sie sich ggf. wenden können.
Am Ende der Schulungen wird eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, in der sie bestätigen, dass sie den Verhaltenskodex erhalten haben kennen und die Verhaltensregeln kennen und danach handeln.
Präventionsfachkraft für die Pfarrei St. Hippolytus ist GemRef Ulrike Sommer, Auf dem Schollbruch 37, 45899 Gelsenkirchen, Tel 0209/ 36105989