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Beauftragte Ansprechpersonen im Bistum Essen

Monika Bormann | 0151-16 47 64 11 | monika.bormann@bistum-essen.de

Mechtild Hohage | 0151-57 15 00 84 | mechtild.hohage@bistum-essen.de

Martin Oppermann | 0160-93 09 66 34 | martin.oppermann@bistum-essen.de

Stellungnahme des Erzbistum Paderborn

Das Erzbistum Paderborn hat im März 2023 durch Anfrage des Bistums Essen von dort erhobenen Vorwürfen gegen Franz Kardinal Hengsbach, der bis November 1957 im Erzbistum Paderborn Diözesanpriester und später Weihbischof war, erfahren. Daraufhin wurde dem Interventionsstab des Bistums Essen der im Erzbistum Paderborn vorliegende Personalaktenbestand zu Franz Hengsbach zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Dieser Aktenbestand enthält einen Vorgang aus dem Jahr 2011, nach dem Franz Hengsbach und sein Bruder Paul Hengsbach, ebenfalls Diözesanpriester des Erzbistums Paderborn, gemeinsam beschuldigt werden, in den 1950er Jahren eine minderjährige Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Damit liegt, bezogen auf das Erzbistum Paderborn, gegenwärtig eine Beschuldigung gegen die Person Franz Hengsbach vor; insgesamt zwei Meldungen betreffen Paul Hengsbach.

Die heutige Kenntnis von weiteren Vorwürfen gegen Franz Hengsbach im Bistum Essen sowie die im Kontext der gemeinsamen Beschuldigung erfolgte Überprüfung der Personalakte von Paul Hengsbach im Erzbistum Paderborn erhöhen die Plausibilität früherer Vorwürfe und ziehen die damalige Einschätzung der Fälle in Zweifel. Die Bistumsleitung hat aus diesem Grund entschieden, die Sachverhalte, soweit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen es erlauben, öffentlich zu machen.

Im Juni 2011 meldete eine Frau dem damaligen Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Paderborn Beschuldigungen zu Missbrauchserfahrungen durch Franz und Paul Hengsbach, die sie im Jahr 1954 im Alter von 16 Jahren erlitten habe. Franz Kardinal Hengsbach ist im Jahr 1991 verstorben, sein Bruder Paul Hengsbach (verstorben 2018) bestritt im Juli 2011 bei einer Befragung im Erzbischöflichen Generalvikariat die Vorwürfe vehement. Die Beschuldigungen wurden aufgrund der Gesamtumstände im Ergebnis als nicht plausibel bewertet, wenngleich angemerkt wurde, dass sich die mutmaßliche Betroffene an die äußeren Umstände genau erinnere. Zur weiteren Prüfung und Bewertung wurde der Fall an die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom übergeben. Diese entschied, angesichts des zur mutmaßlichen Tatzeit geltenden Strafrechts kein Strafverfahren einzuleiten. Durch das Erzbistum Paderborn erfolgte keine Weiterleitung des Antrags auf Anerkennung des Leids an die zentrale Koordinierungsstelle bei der Deutschen Bischofskonferenz. Der Sachstand der Fallbearbeitung wurde seinerzeit auch dem Bischof von Essen, Dr. Franz-Josef Overbeck, zur Kenntnis übermittelt.

Aus heutiger Perspektive und nach erneuter Prüfung des Personalaktenbestands von Paul Hengsbach, die mittlerweile auch durch Mitglieder der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Erzbistum Paderborn erfolgt ist, muss die damalige Plausibilitätsbeurteilung leider deutlich in Frage gestellt werden. Nach Aktenlage wurde gegen Paul Hengsbach bereits im Jahr 2010 durch eine weitere Frau eine Beschuldigung wegen sexuellen Missbrauchs erhoben, der Hengsbach in einer darauffolgenden Befragung ebenso widersprach. Der Fall wurde seinerzeit als nicht im Rahmen der damals gültigen Verfahrensbestimmungen greifbar eingestuft. Der Kongregation für die Glaubenslehre wurde er nicht vorgelegt. Nach einer Beschwerde durch die Betroffene und erneuter Prüfung wurden 2019 ein Antrag auf Anerkennung des Leids und 2022 ein Folgeantrag bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen eingereicht und positiv entschieden.

Wären die beiden Paul Hengsbach betreffenden Beschuldigungen seinerzeit miteinander verknüpft betrachtet worden, hätte dies möglicherweise zu einer anderen Bewertung der Vorwürfe im Sinne der beiden betroffenen Frauen geführt. So liegt es aus heutiger Sicht nahe, dass den Frauen nicht nur Unrecht durch die Missbrauchserfahrung durch Diözesanpriester des Erzbistums, sondern auch Leid durch den Umgang mit ihnen und ihren berechtigten Anliegen widerfahren ist. Sofern die beiden betroffenen Frauen dies zulassen, möchte das Erzbistum Kontakt zu ihnen aufnehmen.

Um die Persönlichkeitsrechte beider Betroffenen zu schützen, bittet das Erzbistum um Verständnis, dass über diese Informationen hinaus keine weiteren Angaben zu den Fällen gemacht werden können. Mit beiden Fällen sind sowohl die Mitglieder der unabhängigen Aufarbeitungskommission als auch die Mitarbeitenden des unabhängigen Forschungsprojekts der Universität Paderborn betraut, die auch die Einordnung und Bewertung der Fallbearbeitung und des Vorgehens vornehmen werden.

Fälle wie die hier beschriebenen zeigen, dass der Aufarbeitungsprozess ebenso schmerzlich wie notwendig ist. Das Erzbistum dankt allen an diesem Prozess beteiligten Personen und Gremien dafür, dass sie mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zur Aufklärung und damit auch unmittelbar zur Prävention von sexualisierter Gewalt beitragen. Besonders viel Mut und Überwindung kostet dieses Mitwirken die Betroffenen selbst. Doch ihre Meldungen sind zentral wichtig für den Aufarbeitungsprozess.

Das Erzbistum möchte Betroffene weiterhin bitten, die Aufarbeitung von Missbrauch zu unterstützen: Sollten Sie sexualisierte Gewalt durch hauptberuflich oder ehrenamtlich Mitarbeitende des Erzbistums Paderborn oder des Bistums Essen erlitten haben oder erleiden, wenden Sie sich bitte an die hier aufgeführten beauftragten Ansprechpersonen.

Beauftragte Ansprechpersonen im Erzbistum Paderborn

Unabhängige Ansprechpersonen:

Gabriela Joepen | 0160-702 41 65 | gabriela.joepen@ap-paderborn.de

Prof. Dr. Martin Rehborn | 0170- 844 50 99 | missbrauchsbeauftragter@rehborn.com

Interventionsbeauftragter:

Thomas Wendland | 0171-863 1898 | thomas.wendland@erzbistum-paderborn.de

Ansprechpersonen des Forschungsprojekts der Universität Paderborn:

Dr. des. Christine Hartig | 05251 60-4432 | christine.hartig@uni-paderborn.de

Jan Jeskow | 05251 60-5427 | jan.jeskow@upb.de